Hausordnung

Der Aufenthalt in einer Pension vollzieht sich unter besonderen Bedingungen und erfordert von allen Bewohnern/Bewohnerrinnen ein großes Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme:

Wir bitten Sie ihre gesamten persönlichen Sachen in ihrem Zimmer unterzubringen. Bitte keine Kleider im Bad oder Schuhe im Flur stehen lassen. Die Küche nach Benutzung bitte unverzüglich reinigen. Geschirr und Töpfe dürfen nicht verschmutzt stehen gelassen werden. Dieser Punkt ist zwingend erforderlich damit alle Mieter jeder Zeit die Küche in einem sauberen und einwandfreien Zustand vorfinden!!! Wäsche der Gäste darf weder in den Bädern gewaschen werden, noch darf nasse Kleidung über den Heizkörpern getrocknet werden. Schmutzige Wäsche bitte in den entsprechenden Wasch-Salons abgeben! Beim Verlassen der Bäder bitte sämtliche persönliche Gegenstände mit auf Ihr Zimmer nehmen. Wer Schäden am Gebäude oder Inventar verursacht, haftet dafür im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden unverzüglich zur Anzeige gebracht. Bei Abreise wird eine Begehung der Zimmer durch die Pensions-Leitung durchgeführt. Ersatz für eventuelle Beschädigung und für verlorengegangene Schlüssel wird in Rechnung gestellt und sind bei Abreise in bar zu bezahlen.

Mit Rücksicht auf die Schlafenszeiten sollte eine Benutzung der Duschen in den Nachtstunden (22:00-06:00 Uhr) möglichst vermieden werden. Lärm ist zu vermeiden. In der Zeit von 22:00-07:00 Uhr. Beim Verlassen des Hauses sind sämtliche Türen und jeglicher Lärm einzustellen und auf das geringsten zu Begrenzen. Verboten sind ausdrücklich das Starten von Motoren zum Erwärmen. Nach starten des Fahrzeugmotors sind Sie verpflichtet die direkte Fahrt zu beginnen.
Lärm ist nach 21 UHR auf das nötigste zu begrenzen und ausdrücklich Rücksicht auf die direkt umliegende Nachbarschaft zu nehmen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gegen Lärmbelästigung im Interesse aller Pensionsbewohner und direkter Nachbarschaft Maßnahmen gegen den Verursacher bis hin zur Kündigung des Pensionsvertrages getroffen werden können.

Die Mittagsruhe von 13:00-15:00 Uhr ist einzuhalten. Es ist ausdrücklich verboten auf Treppengeländern zu rutschen, auf Fensterbrettern zu sitzen. Besucher können täglich von 10:00 bis 22:00 Uhr empfangen werden. Die Übernachtung hausfremder Personen ist grundsätzlich untersagt. Der Schlüssel darf nicht an fremde Personen übergeben werden. Für die Dauer des Aufenthaltes ist für eine Verwahrung und Sicherung der eigenen Sachen selbst zu sorgen. Die Pension auszeit 13 übernimmt keine Haftung. Das Halten und Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt. Waffen jeglicher Art dürfen nicht in die Pension eingebracht werden. Das eigene Nachgehen wirtschaftlicher Zwecke innerhalb unseres Hauses kann nicht gestattet werden.

Die Pensions-Leitung übt das Hausrecht aus! In dringenden Fällen erlaubt sich die Pensions-Leitung, die Zimmer zur Ausübung des Hausrechtes zu betreten, um Notwendiges zu veranlassen. Bei Störung des Hausfriedens oder Verstoß gegen die Hausordnung ist die Pensions-Leitung befugt, geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ordnung zu treffen. Pensionsverweise können nach wiederholter Abmahnung oder bei groben Verstößen gegen den Hausfrieden ausgesprochen werden.

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